Weglassen lernen
Was die Flut der KI-Schriftsätze mit juristischer Ausbildung zu tun hat
Die Flut überlanger KI-Schriftsätze, über die Gerichte klagen, ist auch ein Ausbildungsproblem. Wir verlangen Schwerpunktsetzung, belohnen aber Vollständigkeit. KI hat diesen Widerspruch nicht geschaffen. Sie macht ihn billig.
Hinnerk Wißmann hat jüngst im Editorial der NJW (Heft 40/2026) Seitenlimits gefordert, um die Textmenge zu begrenzen. Doch die Frage, was einen Schriftsatz kürzer und besser macht, beginnt früher: in der Ausbildung.
Die Diagnose stimmt
Wißmanns Text verdient eine genauere Lektüre, als ihm manche Reaktion zuteilwerden ließ. Er argumentiert nicht technikskeptisch. Die Qualität KI-generierter Schriftsätze hält er für das kleinere Problem; sie könnten menschlichen bald sogar überlegen sein.
Seine Sorge gilt der Menge. Wer zu seinem Recht kommen wollte, musste bislang Zeit, Verstand oder Geld investieren. Diese natürliche Schranke ist gefallen: Text kostet nichts mehr. Die Erwartung aber, dass Gegenseite und Gericht jeden Vortrag prüfen, bleibt bestehen. Und diese Prüfung lässt sich nicht an eine Maschine delegieren. Wißmann denkt dabei nicht nur an Querulanten, sondern auch an strategische Prozessführung bis hin zu gezielten Angriffen auf die Funktionsfähigkeit der Justiz.
Diese Diagnose teile ich. Seine Therapie, eine strikte, nach Streitwert gestufte Zeichenbegrenzung möglichst ohne Ausnahmen, halte ich für unzureichend.
Warum das Limit nicht genügt
Die Einwände aus der Praxis liegen auf der Hand. Sie wurden auch in der Debatte zu einem LinkedIn-Beitrag von Nico Kuhlmann ausführlich vorgetragen. Der Beibringungsgrundsatz verlangt vollständigen Vortrag; wer kürzen muss und zugleich Präklusion fürchtet, gerät in ein Dilemma. Ein Limit pro Schriftsatz lädt dazu ein, schlicht mehr Schriftsätze einzureichen. Und der Streitwert sagt über die Komplexität eines Falles wenig. Gerade im Sozialrecht geht es bei kleinen Beträgen oft um Existenzielles.
Entscheidend ist aber ein anderer Punkt. Ein Limit kann die Textmenge senken. Eine sachgerechte Auswahl garantiert es nicht. Auch einen auf fünf Seiten gekürzten Schriftsatz muss jemand darauf prüfen, ob das Entscheidende enthalten ist. Genau diese Urteilskraft muss die Ausbildung trainieren.
Was wir im Studium belohnen
Das betrifft uns, die wir Juristinnen und Juristen ausbilden.
Unsere Didaktik kennt die Regel, Schwerpunkte zu setzen und Unproblematisches knapp abzuhandeln. Unsere Bewertungspraxis setzt oft andere Anreize. Wer ein Problem auslässt, riskiert, dass dies als Wissenslücke gewertet wird. Wer vorsorglich mehr anspricht, hält das häufig für die sicherere Strategie. So kann die Bewertung einen Reflex fördern, den die Didaktik eigentlich überwinden will: im Zweifel hinein damit. Diesen Reflex nehmen Absolventinnen und Absolventen mit in Kanzlei, Behörde und Gericht.
Bisher setzte schon der Aufwand des Schreibens diesem Reflex Grenzen. KI senkt diesen Aufwand und erleichtert damit auch das Abarbeiten aller denkbaren Gesichtspunkte, ohne sie zu gewichten.
Peter Lichtenberg, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Köln a. D., hat die Antwort in der Debatte benannt: nicht starre Seitengrenzen, sondern die „Kunst der Reduktion“, bei Anwaltschaft wie Gerichten. KI solle dabei kürzen und strukturieren helfen, nicht aufblähen. Das trifft den Kern: Verdichten setzt Verstehen voraus. Wer nicht durchdrungen hat, worauf es ankommt, kann nicht entscheiden, was wegfallen darf.
Daraus folgt eine Forderung an die Ausbildung: Prägnanz muss vom Nebenprodukt zum Lernziel werden. Ein Format, das sich ohne Änderung von Prüfungsordnungen erproben lässt: Studierende erhalten einen KI-generierten Schriftsatzentwurf, kürzen ihn auf ein festes Zeichenbudget und begründen schriftlich, was sie weggelassen haben und warum das vertretbar ist. Bewertet werden die sachgerechte Gewichtung im gekürzten Text und die Begründung des Weglassens.
Das ist zugleich ein Kern dessen, was AI Literacy im juristischen Studium bedeuten sollte: KI-Output nicht nur erzeugen, sondern bewerten und reduzieren können.
An der Hochschule der Justiz NRW bietet die bevorstehende Studienreform dafür eine Gelegenheit. Wir erwägen, Module zu AI Literacy und Schreibkompetenz in das Curriculum aufzunehmen. Ein Format wie das beschriebene hätte dort seinen Platz.
Zwei Einwände liegen nahe. Ausbildung wirkt langsam, die Flut ist jetzt da. Und keine Juristenausbildung erreicht die Rechtsuchenden, die ohne Anwalt mit KI-Hilfe klagen. Beide Einwände sind berechtigt. Sie sprechen nicht gegen den Vorschlag, wohl aber dafür, ihn prozessrechtlich zu flankieren.
Struktur vor Umfang
Kurzfristig hilft, auch bei Laien, vor allem eine Strukturvorgabe: Antrag, Kurzfassung des Vortrags auf höchstens einer Seite, ausführliche Begründung, Anlagen. Die Partei muss sich vorab entscheiden, was ihr wichtig ist. Eine vorgeschaltete Kurzfassung erleichtert die Orientierung. Ob sie den Streitstoff sachgerecht gewichtet, bleibt eine Frage der Qualität.
Wer will, ergänzt Richtwerte, etwa nach dem Vorbild des Londoner Commercial Court. Er arbeitet mit Seitenvorgaben, deren Überschreitung das Gericht im Einzelfall zulassen kann. Ein Richtwert mit Erlaubnisvorbehalt diszipliniert, ohne das rechtliche Gehör abzuschneiden.
Eine solche Struktur ist zugleich ein Lernformat. Was Gerichte verlangen, prägt, was die Ausbildung trainiert.
Der kurze Brief
Lichtenberg hat in der Debatte an ein Bonmot erinnert, das Blaise Pascal zugeschrieben wird: „Ich schreibe Dir einen langen Brief, denn für einen kurzen hatte ich keine Zeit.“ Im Zeitalter der KI gewinnt das Bonmot an Schärfe: Der lange Brief ist mühelos zu erzeugen. Der kurze verlangt weiterhin Urteilskraft. Und Zeit.
Deshalb gehört Prägnanz in die Lernziele der juristischen Ausbildung. Studierende sollen nicht nur lernen, Probleme zu erkennen. Sie sollen auch lernen, sie zu gewichten und zu begründen, warum sie etwas weglassen.
Quellen
- Hinnerk Wißmann: KI: Quantität als Systemsprenger, NJW-Editorial, Heft 40/2026
- Nico Kuhlmann: LinkedIn-Beitrag mit Diskussion, Oktober 2026
Schlagworte: AI Literacy, Juradidaktik, Juristische Ausbildung, KI, Prägnanz, Prozessrecht, Schreibkompetenz, Schriftsätze, Seitenbegrenzung, Studienreform
