Gates sucht die Bremse. Habe ich sie gefunden?

Gates sucht die Bremse. Habe ich sie gefunden?

30.09.2026 in Jura & Lehre

Über KI-Kompetenz, institutionelle Langsamkeit und eine Studienreform

Es gibt Sätze, bei denen man zweimal nachsieht, wer sie geschrieben hat. Etwa den, in dem jemand bekennt, er würde einen glaubwürdigen Plan zur weltweiten Verlangsamung der KI-Entwicklung wohl unterstützen. Der Satz stammt nicht von einem Technikskeptiker, nicht von einer Ethikkommission und nicht von einem Feuilletonisten mit Kulturpessimismus im Blut. Er stammt von Bill Gates. Von dem Mann also, der einst einen Computer auf jeden Schreibtisch bringen wollte und der uns in den vergangenen Jahrzehnten eher das Gaspedal als die Bremse erklärt hat.

Ende August hat Gates auf seiner Website einen fast 6.000 Wörter langen Essay veröffentlicht, die FAZ hat ihn aufgegriffen, und die Debatte hat inzwischen Fachleute weit jenseits der Tech-Branche erreicht. Ich habe den Text mit besonderem Interesse gelesen. Zum einen, weil er die juristische Arbeit ausdrücklich zu den Feldern zählt, die früh betroffen sein werden. Zum anderen, weil wir an unserer Hochschule gerade im Rahmen einer Studienreform darüber verhandeln, wie viel KI-Kompetenz unsere Studierenden brauchen.

Und weil ich zugeben muss: Mit Bremsen habe ich meine eigenen Erfahrungen. Dazu später mehr.

Der Optimist mit dem Warnschild

Noch 2023 klang Gates ganz anders. Damals begrüßte er die KI mit einer Begeisterung, wie er sie zuletzt beim Aufkommen des PCs und des Internets empfunden hatte. Sein neuer Essay trägt einen Titel, der eher nach Notfallplan klingt: The Turbulent AI Era Is Here. The Choices We Make Now Are Critical.

Gates’ Diagnose fällt deutlich aus. Selbst unter den besten Umständen werde der Übergang in das KI-Zeitalter eine der turbulentesten Phasen der Menschheitsgeschichte. Und, schlimmer: Es gebe keinen Plan dafür. Weder Politik noch Fachwelt nähmen die Herausforderung ausreichend ernst.

Gates benennt drei Risiken. Erstens den dauerhaften Verlust von Arbeitsplätzen, und zwar gerade dort, wo junge Menschen bislang ins Berufsleben fanden: in Einstiegs- und mittleren Positionen. Zweitens die Sicherheit, weil KI die Hürden für Cyberangriffe, Betrug und Desinformation senkt. Drittens – und das ist für jeden, der Bildung verantwortet, der interessanteste Punkt – die Folgen für die menschliche Entwicklung. Stets zustimmende KI-Begleiter, so Gates, nähmen jungen Menschen die Reibung, an der sie wachsen: Widerspruch, Ablehnung, das mühsame Aushandeln. Und erste, noch vorläufige Untersuchungen deuten darauf hin, dass die dauerhafte Auslagerung von Denkarbeit mit schwächerem kritischem Denken einhergehen könnte.

Seine Gegenvorschläge reichen von einer Besteuerung automatisierter Arbeit bis zu einer Idee mit dem schönen Namen „Human Reserved“: Nach dem Vorbild von Naturschutzgebieten sollen bestimmte Tätigkeiten wie Pflege, Grundbildung und psychologische Begleitung bewusst in menschlicher Hand bleiben, auch wenn eine Maschine sie billiger erledigen könnte.

Zwei Wochen später folgte eine konkrete Initiative. Die Gates Foundation will binnen zwei Jahren eine Milliarde Dollar ausgeben, um den Zugang zu KI zu verbreitern, je rund 40 Prozent davon in Bildung und Gesundheit, den Rest in digitale Grundlagen und Landwirtschaft. Die Begründung: Überlasse man den Markt sich selbst, entstünden die leistungsfähigsten Werkzeuge zuerst für diejenigen, die am meisten dafür zahlen können, und nicht für diejenigen, die sie am dringendsten brauchen. Und im Interview mit der „Zeit“ wird Gates deutlicher als in seinem Essay: Von einer Selbstregulierung der Branche sei nichts zu erwarten, der Staat müsse eingreifen.

Noch unbequemer ist ein anderer Verdacht. Die Rechtswissenschaftlerin Susanne Beck hält Selbstverlangsamungs-Beteuerungen der Branche für ein mögliches Manöver, verbindliche Regulierung gerade zu verhindern. Was bei OpenAI vorgefallen sei, sei kein Ausrutscher, sondern ein systemisches Problem. Wenn diejenigen, die eine Technologie entwickeln, zugleich vor ihren Gefahren warnen und über deren Grenzen mitentscheiden, stellt sich deshalb nicht nur die Frage, ob gebremst werden muss. Sondern auch, wer den Fuß auf der Bremse haben sollte.

Was Gates sich wünscht, ist ein retardierendes Moment – jene Verzögerung kurz vor dem Ende einer dramatischen Handlung, in der noch einmal Hoffnung auf einen anderen Ausgang aufkeimt. Er weiß inzwischen auch, wer bremsen soll. Er rechnet nur nicht damit, dass es geschieht. Die geopolitischen und wirtschaftlichen Anreize, schreibt er, drängten zu stark auf Vollgas.

Gefahren wird längst

Der Sicherheitsforscher Thorsten Holz hält die Untergangsrhetorik in ihrer derzeitigen Form für überzogen und verortet die konkrete Gefahr anderswo: nicht in einer außer Kontrolle geratenen Superintelligenz, sondern im Missbrauch leistungsfähiger Systeme durch Regierungen oder Unternehmen. Für die tägliche juristische Arbeit heißt das: Die Probleme sind banaler und näher.

Wie recht Gates mit dem Vollgas hat, zeigt ein Blick auf die Anwaltschaft. Dort ist aus dem Experiment längst berufliche Praxis geworden. Einer Umfrage von Legal-tech.de zufolge nutzte 2025 jeder zweite befragte Anwalt KI für seine Arbeit. Schriftsatzentwürfe in Sekunden, Rechtsprechungsrecherche auf Knopfdruck, Vertragsprüfung im Stapel: Was Zeit und Kosten spart, wartet nicht auf eine gesellschaftliche Verständigung darüber, ob wir schon darauf vorbereitet sind.

Mit dem Tempo der Nutzung hält der professionelle Umgang allerdings nicht überall Schritt. Die Bedingungen sind klar: Verschwiegenheit, Datenschutz und die berufsrechtliche Verantwortung für jedes Ergebnis gelten auch dann, wenn ein Sprachmodell den ersten Entwurf geschrieben hat. Leitlinien von BRAK und DAV liegen vor. Ob sie im Kanzleialltag ankommen, ob der Einsatz geregelt, dokumentiert und kontrolliert wird, ist eine andere Frage. Die Werkzeuge sind schneller im Büro angekommen als die Regeln für ihren Gebrauch.

Und dann ist da die Frage, die Gates’ erstes Risiko für unser Feld übersetzt. Unter den Tätigkeiten, die er als früh betroffen nennt, ist ausdrücklich die Arbeit juristischer Assistenzkräfte. Genau das aber waren bislang die Lernorte des Berufseinstiegs: der Aktenauszug, die erste Recherche, der Schriftsatzentwurf, den jemand Erfahrenes mit Rotstift zurückgab. Wenn diese Aufgaben die Maschine übernimmt, stellt sich die Frage, wo der Nachwuchs künftig lernt, was er später kontrollieren soll.

Man könnte es so zusammenfassen: Gefahren wird, und zwar zügig. Nur hat nicht jeder, der am Steuer sitzt, eine Fahrerlaubnis.

Lenker ausbilden

Damit sind wir bei der Ausbildung und bei einem Begriff, der seit Jahren durch die Hochschuldidaktik wandert: Digital Literacy, die Fähigkeit, sich in einer digitalen Welt kompetent, kritisch und selbstbestimmt zu bewegen. Für unsere Frage lohnt es sich, ihn zuzuspitzen. Was Studierende heute brauchen, ist AI Literacy: das Verständnis dafür, was KI-Systeme können, wie sie zu ihren Ergebnissen kommen und wo sie scheitern.

Dass AI Literacy keine bloße didaktische Wunschvorstellung ist, zeigt ausgerechnet das Recht selbst. Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu ergreifen, die in ihrem Auftrag mit solchen Systemen arbeiten. Ein bestimmtes individuelles Kompetenzniveau müssen sie nicht garantieren.1 Irgendwo aber muss diese Kompetenz erworben werden.

Bei uns wird deshalb gerade verhandelt, wie viel AI Literacy in ein Studium gehört, das auf eine Tätigkeit in der Justiz vorbereitet. Aus meiner Sicht ruht die Antwort auf drei Säulen.

Kompetenzerwerb. Studierende müssen mit KI-Werkzeugen arbeiten können, und zwar nicht als Spielerei, sondern als Teil ihres fachlichen Handwerks. Dazu gehört das Wissen um ihre Grenzen: erfundene Fundstellen, plausibel klingende Fehlschlüsse, die Frage, welche Daten man einem System überhaupt anvertrauen darf.

Kritische Auseinandersetzung. Hier kommt Gates’ Reibungsargument ins Spiel, didaktisch gewendet. Eine KI, die stets zustimmt, ist ein schlechter Lehrer. Eine KI, deren Ergebnisse man prüfen, widerlegen und begründet verwerfen muss, kann ein hervorragender Sparringspartner sein. Die juristische Methode bringt dafür das ideale Werkzeug mit: Wer gelernt hat, sauber zu subsumieren und Quellen kritisch zu lesen, hat gute Voraussetzungen, einer Maschine nicht blind zu glauben. Diese Fähigkeit entsteht allerdings nicht von selbst. Sie muss geübt werden, gerade dann, wenn die Maschine die bequemere Antwort liefert.

Rechtlich-ethische Einordnung. Hier liegt das Heimspiel einer juristischen Ausbildung. Die KI-Verordnung stuft bestimmte Systeme, die Justizbehörden bei der Ermittlung und Auslegung von Tatsachen und Recht oder bei der Rechtsanwendung auf konkrete Sachverhalte unterstützen sollen, als Hochrisiko-KI ein. Nicht jede KI-Anwendung in der Justiz fällt darunter, wohl aber gerade solche Systeme, die sich auf die eigentliche Rechtsprechung auswirken können. Wer haftet für einen KI-gestützten Fehler? Was bedeutet Verschwiegenheit, wenn Daten in eine Cloud wandern? Wo endet Assistenz, und wo beginnt eine Entscheidung, die ein Mensch verantworten muss? Diese Fragen sind keine Fußnote der Technik. Sie sind Kern des Berufsbilds.

Dafür genügt kein zusätzliches Grundlagenmodul über KI. Die Kompetenz muss an fachlichen Fällen entstehen, dort, wo sie später gebraucht wird. Blended-Learning-Formate bieten dafür eine naheliegende Struktur: In der Selbstlernphase lassen Studierende eine KI einen Fall bearbeiten oder einen Entwurf erstellen. In der Präsenzphase wird dieses Ergebnis gemeinsam geprüft, zerlegt und korrigiert, bis klar ist, wo die Maschine richtig lag, wo sie danebenlag und warum. Am Ende steht eine eigene, begründete Entscheidung, für die ein Mensch einsteht.

So entsteht, was Gates vermisst: Menschen, die nicht nur mitfahren, sondern die Richtung bestimmen können.

Wer sitzt am Steuer?

Und nun zu meinen Erfahrungen mit Bremsen.

Ich ärgere mich gelegentlich über die Langsamkeit, mit der das System öffentlicher Dienst auf Entwicklungen wie diese reagiert. Gremienwege, Abstimmungsschleifen, Haushaltszyklen, Beteiligungsverfahren: Während draußen die Modelle im Monatstakt neue Versionsnummern bekommen, dauert drinnen schon die Frage, ob man über eine Frage sprechen sollte, ein Semester. Ich sage „drinnen“ und meine „wir“, denn ich bin Teil dieses Systems, und ich habe an so mancher Schleife selbst mitgedreht.

Gates’ Essay hat meinen Blick darauf verschoben. Das, was er sich global vergeblich wünscht, gibt es im öffentlichen Dienst in reichem Maß: ein eingebautes retardierendes Moment. Diese Langsamkeit ist kein Betriebsunfall. Sie ist oft der Preis für Rechtsbindung, Legitimation und Beteiligung, also für genau die Dinge, die einen Rechtsstaat ausmachen.

Wer nach dem Staat ruft, bekommt ihn also mitsamt seinem Tempo. Die Bremse, die Gates sich wünscht, ist bei uns bereits serienmäßig verbaut. Sie unterscheidet nur nicht danach, ob gerade ein guter oder ein schlechter Grund zum Anhalten vorliegt.

Und wenn Becks Verdacht gegenüber der Branche berechtigt ist, dann muss ich mir eine ähnliche Frage auch selbst gefallen lassen: Verzögern wir, weil Beteiligung Zeit braucht, oder weil Nichtentscheiden bequemer ist? Die Antwort fällt je nach Vorgang unterschiedlich aus. Ehrlich ist nur, wer sich die Frage überhaupt stellt.

Verzögerung allein ist jedenfalls noch keine Lösung. Ein retardierendes Moment gewinnt Zeit. Entscheidend ist, was man mit ihr anfängt.

Dafür liegt ein anderes Bild näher: das Fahrschulauto. Es hat zwei Bremspedale, aber nur ein Lenkrad. Der Fahrlehrer lenkt nicht selbst. Er gibt die Route vor, sichert ab, tritt auf die Bremse, wenn es gefährlich wird, und sorgt dafür, dass am Ende jemand anderes sicher fahren kann. Das Lenkrad gehört den Studierenden.

Das ist auch die Grenze dessen, was eine Milliarde Dollar ausrichten kann. Werkzeuge zu verteilen ist das eine. Dass jemand sie steuern kann, ist das andere. Zugang ohne Lenkerausbildung setzt nur mehr Fahrzeuge auf die Straße.

Damit steht die Frage im Raum, die Gates im Titel seines Essays stellt, heruntergebrochen auf unseren kleinen Teil des Ganzen: Welche Entscheidungen treffen wir jetzt? Für unsere Studienreform heißt das sehr konkret: Nutzen wir die Zeit, die uns unsere institutionelle Langsamkeit verschafft, um AI Literacy tatsächlich im Studium zu verankern? Bilden wir Menschen aus, die KI nur benutzen – oder solche, die beurteilen können, wann sie ihr folgen dürfen und wann nicht?

Man fängt in der Fahrschule nicht auf der Autobahn an, und das aus gutem Grund. Aber man bleibt auch nicht ewig auf dem Übungsplatz.


1 Art. 4 Abs. 1 VO (EU) 2024/1689 in der seit 27. Juli 2026 geltenden Fassung durch VO (EU) 2026/1744.

Quellen: Bill Gates, „The Turbulent AI Era Is Here. The Choices We Make Now Are Critical“, Gates Notes, 26.08.2026 · FAZ, „Künstliche Intelligenz: Die Ängste von Bill Gates“, 09.2026 · Handelsblatt/dpa, „Künstliche Intelligenz: Gates-Stiftung will mit Milliarde Dollar KI-Zugang fördern“, 15.09.2026 · Marie Illner, „Rechtsexpertin: Was bei OpenAI passiert ist, ist ein systemisches Problem“, WEB.DE, 30.09.2026, mit Prof. Dr. Susanne Beck (Leibniz Universität Hannover) und Prof. Dr. Thorsten Holz (MPI für Sicherheit und Privatsphäre) · Haufe, „KI für Juristen: Wie Legal AI den Rechtsmarkt verändert“, 22.04.2026 · Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Art. 4 und Art. 6 i. V. m. Anhang III · Verordnung (EU) 2026/1744, Änderung von Art. 4 KI-VO

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