Erbrecht trifft KI
Ein Rückblick auf das 4. Speyerer Erbrecht-Symposium
Am 24. und 25. April 2026 hatte ich die Freude und Ehre, am 4. Speyerer Erbrecht-Symposium teilzunehmen. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Linda Mory (Universität Speyer) und Moderation von Rechtsanwalt Dennis Blum (BlumLangScherner) bot die Veranstaltung eine exzellente Plattform für den interdisziplinären Austausch zwischen Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft.
Ein hochkarätiges Programm
Die Tagung zeichnete sich durch eine beeindruckende fachliche Dichte aus:
- Prof. Dr. Christoph Karczewski (VRBGH, IV. Zivilsenat) gab tiefe Einblicke in die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Erbrecht.
- Dennis Blum (Fachanwalt für Erbrecht) zeigte strategische Wege in der Gestaltungsberatung auf, um Pflichtteilsansprüche rechtssicher zu reduzieren.
- Dr. Hans-Frieder Krauß (Notar a.D.) referierte über schenkungsteuerliche Fallstricke und das spannende Modell der Familien-eGbR als „selbstgebastelter“ Erbe.
- Dr. Stephanie Herzog (Fachanwältin für Erbrecht) analysierte praxisnah die Tücken bei der Erbausschlagung und -anfechtung.
Für die anwesenden Fachanwältinnen und Fachanwälte war die Veranstaltung zudem als Fortbildung nach § 15 FAO mit insgesamt 10 Stunden zertifiziert.
Mein Workshop: GPT-Chatbots als anwaltliche Assistenzsysteme
In meinem Beitrag „Erbrecht trifft KI“ stand die Frage im Zentrum, wie generative Sprachmodelle die erbrechtliche Praxis methodisch sauber unterstützen können.
1. KI in der Justiz und Lehre
Neben aktuellen KI-Projekten in der Justizlandschaft Deutschlands habe ich Einsatzbeispiele aus der Lehre vorgestellt. An der Hochschule der Justiz NRW nutzen wir eigenentwickelte GPTs wie den „Subsumtions-Coach“, um juristische Methodik KI-gestützt zu vermitteln und den Studierenden den kritischen Umgang mit diesen Werkzeugen nahezubringen.
2. Das Live-Experiment: Wir bauen einen „Erbrecht-GPT“
Das Herzstück meines Vortrags war ein interaktives Experiment. Gemeinsam mit dem Publikum haben wir die Leitplanken für ein spezialisiertes Assistenzsystem definiert:
Rolle & Funktion: Das System agiert als interner Arbeitsassistent für die Voranalyse – explizit ohne eigene Rechtsberatungsbefugnis.
Arbeitsregeln: Wir haben eine strikte methodische Strenge implementiert. Der GPT muss Symmetrie bei Auslegungsvarianten wahren und darf keine Lücken durch bloße Vermutungen füllen.
Standardausgabe: Festgelegt wurde eine Analyse in den Kategorien „textlich eindeutig“ bis hin zur „bloßen Arbeitshypothese“.
Sprache & Stil: Ein besonderes Augenmerk lag auf der Flexibilität des Ausdrucks. Je nach Zielgruppe wurde der GPT angewiesen, den Tonfall anzupassen: juristisch präzise und bestimmt für Schriftsätze an das Gericht, akademisch abwägend und lösungsorientiert für den Mandanten oder vollständig und fachlich tiefgehend für die Eigenanalyse als Fachanwalt.
Um eine belastbare fachliche Grundlage zu schaffen, wurde das System zudem mit einer spezifischen Wissensbasis ausgestattet: Diese umfasste eine von mir vorbereitete Normensammlung des BGB (5. Buch) sowie meine kuratierte Entscheidungssammlung zur Testamentsauslegung. So wurde sichergestellt, dass die KI nicht auf allgemeinem „Weltwissen“ halluziniert, sondern auf der Basis geltenden Rechts und höchstrichterlicher Leitlinien operiert.
3. Ergebnis: Experiment gelungen
Im Live-Test an anonymisierten Sachverhalten zur Testamentsauslegung lieferte unser Prototyp bereits eine erstaunlich gute Vorarbeit. Besonders das von forensische Mikroformat überzeugte: Es bewertet für jede Auslegungsvariante sofort die Beweisbarkeit und die prozessuale Angreifbarkeit. Mit etwas weiterem Feintuning ließe sich daraus ein wertvolles Instrument entwickeln, um die Belastbarkeit anwaltlicher Strategien KI-gestützt zu prüfen.
Meinen in Vorbereitung auf das Experiment vorab selbst erstellen GPT-Assistenten zur Testamentsauslegung finden Sie hier:

Perspektiven für die Praxis: Sicherheit und Integration
Die anschließende Debatte zeigte, dass die Anwaltschaft bereit für Innovationen ist, sofern diese den hohen berufsrechtlichen Standards entsprechen. Ein zentraler Punkt war dabei die Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheit nach § 203 StGB. Es herrschte Konsens darüber, dass der Markt nach wirklich rechtssicheren Anwaltstools verlangt, die eine vollständige Integration in die tägliche Kanzleiarbeit ermöglichen und über bloße Experimentierphasen hinausgehen. Nur durch solche Lösungen kann gewährleistet werden, dass die KI-Unterstützung nahtlos und sicher in den Workflow einfließt, während die menschliche Letztkontrolle stets gewahrt bleibt.

Fazit: Ein Gewinn bringender Austausch unter Fachleuten
Mein herzlicher Dank gilt Prof. Dr. Linda Mory und Dennis Blum für die Einladung und die hervorragende Organisation in Speyer. Das Symposium hat eindrucksvoll gezeigt, wie wertvoll der unmittelbare Austausch untereinander und die Diskussion mit profilierten Fachleuten aus verschiedenen Perspektiven ist. Es sind diese persönlichen Begegnungen und der gemeinsame, fachlich fundierte Blick auf neue Entwicklungen, die uns bereichern und voranbringen.
Schlagworte: Erbrecht-Symposium, GPT, KI, Legal Tech, Speyer, Testamentsauslegung, § 15 FAO
